Rücknahmekonzept gemäß § 46 ElektroG

Rückgabe und Entsorgung von Elektroaltgeräten

Informationen gemäß ElektroG

Die abalight GmbH bietet gewerblichen Endnutzern eine Möglichkeit zur Rückgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten gemäß den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).

Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht über den unsortierten Haus- oder Restmüll entsorgt werden. Sie sind getrennt zu erfassen und einer ordnungsgemäßen Behandlung und Verwertung zuzuführen.

Welche Geräte können zurückgegeben werden?

Die Rücknahmemöglichkeit umfasst von abalight in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte für gewerbliche Anwendungen, insbesondere LED-Leuchten und Beleuchtungssysteme, soweit diese unter die entsprechenden Rücknahmeverpflichtungen des ElektroG fallen.

Rückgabe an abalight

Gewerbliche Endnutzer können entsprechende Altgeräte nach vorheriger Kontaktaufnahme an abalight zurückgeben. Bitte stimmen Sie die Rücksendung vorab mit uns ab.

Kontakt und Rückgabe:
abalight GmbH
Daruper Str. 2
48727 Billerbeck
Deutschland
Telefon: +49 2543 21 88 98-0
E-Mail: info@abalight.de

Bitte verpacken Sie die Geräte transportsicher. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Gerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vom Altgerät zu trennen.

Behandlung und Verwertung

Zur Behandlung und Verwertung zurückgenommener Elektroaltgeräte arbeitet abalight mit einem spezialisierten Entsorgungsunternehmen zusammen:

REMONDIS Electrorecycling GmbH
Brunnenstraße 138
44536 Lünen

Zurückgenommene Altgeräte werden einer ordnungsgemäßen Behandlung zugeführt. Dabei können Geräte oder Bauteile für die Wiederverwendung vorbereitet sowie enthaltene Materialien entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verwertet werden.

Hinweis zur getrennten Entsorgung

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer Nutzungsdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind.

Für gewerblich genutzte abalight-Produkte können Sie den oben beschriebenen Rückgabeweg nutzen. Bei Fragen zur Rückgabe oder Entsorgung wenden Sie sich bitte vorab an uns.

Stand: September 2026